Krankenhausreform – Streit ums Geld – wer zahlt?
Liebe Leserinnen, liebe Leser!
Reichlich Kritik und wenig Lob gibt es für die von Gesundheitsminister Karl Lauterbach seit langem geplante Klinikreform; es geht um viel Geld und vor allem um Kompetenzen.
Rund 300 Seiten umfasst sein Entwurf eines „Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (KHVVG)“. Die meisten Beteiligten, Länder, Krankenhausträger, Verbände, Krankenkassen usw., sehen zwar die Notwendigkeit für grundlegende Veränderungen, wie so oft steckt aber der Teufel im Detail – die Umsetzung vor Ort ist das Problem.
Ein erster Schritt wurde mit dem ebenfalls lange umstrittenen „Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung“ vollzogen. Versicherte können sich künftig besser informieren, um eine selbstbestimmte und qualitätsorientierte Auswahlentscheidung für die gewünschte Behandlung zu treffen. Wie kam es doch noch zu einer Einigung im Vermittlungsausschuss und nachfolgend im Bundesrat? Lauterbach versprach den Ländern nicht nur kurzfristige Liquiditätshilfen, sondern auch einen 50 Mrd. € schweren Transformationsfonds für die anstehende Krankenhausreform. Damit sollen die einzelnen Bundesländer, die für die Krankenhausplanung und Investitionen zuständig sind, die Strukturen einem nachhaltigen Versorgungsbedarf anpassen.
Während die Notwendigkeit einer Krankenhausreform unbestritten ist, bleibt die Frage der solidarischen Finanzierung ungelöst.
Jetzt kommt das Problem: Die Hälfte, also 25 Mrd. € sollen die Krankenkassen, d. h. ihre Beitragszahler, finanzieren. Dies ist zum einen ein klarer Bruch mit dem Grundgesetz und zum anderen höchst unsolidarisch. Im Grundgesetz ist klar geregelt, dass Investitionskosten für Kliniken von den Bundesländern getragen werden. Die Betriebskosten hingegen tragen die Krankenkassen. Und was machen die privaten Krankenkassen? Diese reiben sich wie so oft die Hände und sind von der Finanzierung gänzlich ausgenommen. Ob der Minister weiß, dass auch Privatversicherte die öffentlichen Kliniken nutzen?
Fazit: Einigkeit besteht nur darin, dass eine Krankenhausreform dringend erforderlich ist. Es scheint aber keine solidarische Finanzierung nach verfassungsrechtlichen Grundsätzen möglich zu sein. Somit werden die gesetzlich Versicherten die Last über steigende Beitragssätze alleine schultern müssen.
Ihr
Helmut Heller
Vorstand
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Veröffentlicht: 11.06.2024 - Aktualisiert: 23.09.2024