Die ePA für alle
Ab 2025 profitieren Sie von der neuen elektronischen Patientenakte
Die elektronische Patientenakte ist der zentrale und sichere digitale Ort für Ihre Gesundheitsinformationen. Sie verbessert die Nutzung und den Austausch individueller Gesundheitsdaten zwischen Ärztinnen und Ärzten und anderen relevanten Behandelnden.
Das ist die ePA für alle
Ab 2025 erhalten alle Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen eine elektronische Patientenakte: die ePA für alle. Die Anlage der Akten erfolgt schrittweise und beginnt Mitte Januar 2025. Dies geschieht automatisch – Sie müssen dafür nichts tun. Die ePA ist der zentrale digitale Speicherort für Ihre Gesundheitsdaten. Sie befindet sich auf einem virtuellen Server (Cloudspeicher) in der Telematik-Infrastruktur. Das ist ein bundesweites Netzwerk für sicheren Datentransfer im Gesundheitswesen.
Übrigens: Die Sicherheit Ihrer Daten hat für uns höchste Priorität. In der Telematik-Infrastruktur sind Ihre Daten mehrfach verschlüsselt. Es ist somit ausgeschlossen, dass wir oder andere nichtberechtigte Personen auf Ihre ePA können.
Eine ePA – viele Vorteile
In der ePA werden alle wichtigen Informationen und Dokumente wie Diagnosen, Befunde, Arztbriefe, Laborberichte und einzunehmende Medikamente digital abgelegt. Damit eine Praxis Ihre ePA lesen oder darin zum Beispiel Dokumente abspeichern kann, müssen Sie sie berechtigen. Die Berechtigung erteilen Sie ganz einfach in der Praxis: Sie stecken Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) ins Lesegerät. Für einen Zeitraum von bis zu 90 Tagen darf die Praxis dann auf Ihre ePA zugreifen. Sie entscheiden selbst, welche Daten Sie speichern und wer darauf zugreifen darf.
Ob beim Hausarzt oder im Krankenhaus: Sicher aufbewahrt und jederzeit verfügbar können Sie und alle behandelnden Personen die besten Entscheidungen für Ihre Gesundheit treffen.
Die ePA für alle …
- vermeidet Doppeluntersuchungen,
- verhindert Wechselwirkungen,
- beschleunigt Diagnosen und den Behandlungsstart,
- vereinfacht die Behandlung in Notfallsituationen.
Sie nutzen die „alte“ ePA bereits?
Sollten Sie schon über die bisherige ePA verfügen, können ab Mitte Januar 2025 einfach alle darin gespeicherten Daten übertragen werden. Die ePA-App führt Sie durch den Prozess.
Die Nutzung bleibt freiwillig
Sie können jederzeit widersprechen, auch nach dem 15.1.2025. Eine bereits angelegte Akte wird nach Eingang des Widerspruchs wieder gelöscht. Wer sich gegen die Erstellung seiner ePA entscheidet, muss grundsätzlich keine Einbußen in der Qualität seiner medizinischen Versorgung befürchten. Es kann aber sein, dass ohne die ePA Informationen über frühere Behandlungen, Diagnosen oder mögliche Allergien nicht so schnell verfügbar sind. Das könnte in einem Notfall zu Verzögerungen führen. Außerdem sind die Chancen für eine geeignete Behandlung umso größer, je besser die Praxen ihre Patientinnen und Patienten kennen.
Hinweis
Wir empfehlen Ihnen, das Informationsschreiben der BKK Freudenberg abzuwarten, das voraussichtlich im Oktober 2024 verschickt wird.
Alle Funktionen – immer griffbereit: Die ePA-App
Wenn Sie sich für die kostenlose ePA-App entscheiden, profitieren Sie von allen Funktionen:
- mobiler Zugriff – immer und überall
- Überblick über all Ihre Gesundheitsinformationen und die Behandlungshistorie
- Übersicht Ihrer E-Rezepte und Medikamente
- komfortable Zugriffsverwaltung für Ihre abgelegten Daten und Dokumente
- Auflistung Ihrer medizinischen Kontakte sowie deren Aktivitäten in Ihrer ePA
- Einrichtung von Vertretungen für Familienmitglieder
Die BKK Freudenberg ePA-App ist nicht zwingend im Kontext der ePA für alle erforderlich. Eine Einsichtnahme der ePA in ausgewählten Apotheken soll ermöglicht werden.
Surftipp
Mehr zur aktuellen ePA und die Änderungen ab 2025 finden Sie auf unserer Webseite:
Veröffentlicht: 02.09.2024 - Aktualisiert: 23.09.2024