So ist die Pflege zu Hause gesichert

Ausführliche Beratung inklusive

Das ist Realität: Pflegebedürftige möchten möglichst lange in ihrer vertrauten Umgebung bleiben! Und das sind beeindruckende Zahlen: Von den insgesamt 4,1 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland, werden 3,3 Millionen, also 80 %, zu Hause versorgt. Auch das ist Realität: Der weitaus überwiegende Teil, nämlich 2,3 Millionen werden sogar alleine durch Angehörige betreut. Das kostet viel Kraft und der Zeitaufwand ist entsprechend dem Pflegegrad meist sehr hoch. Aber: Pflegende Angehörige werden nicht alleine gelassen. Neben Pflegegeld und professioneller Pflege gibt es verschiedene Möglichkeiten, pflegende Angehörige zu entlasten. Verschiedene Leistungen wurden ab Jahresbeginn erhöht – alle Leistungen werden zum Jahresbeginn 2025 um 4,5 % angehoben!

Pflegebedürftige können wählen

... und zwar zwischen Pflegesachleistungen durch ambulante Pflegedienste und einer Pflege durch Angehörige, Freunde oder ehrenamtlich Tätige. Dafür gibt es ein Pflegegeld, das zum Beispiel 573 EUR monatlich bei Pflegegrad 3 und 765 EUR bei Pflegegrad 4 beträgt. Auch für eine professionelle Pflege (u. a. Körperpflege, Ernährung, Betreuung usw.) wurden die Leistungen zum 1. Januar 2024 wesentlich erhöht. Sie betragen:

Pflegegradbis zum Gesamtwert von monatlich
2761 EUR
31.432 EUR
41.778 EUR
52.200 EUR

Pflegesachleistungen und Pflegegeld können auch kombiniert werden! Dazu ein Beispiel: Wenn bei Pflegegrad 3 von den Sachleistungen in Höhe von 1.432 EUR 50 % (= 716 EUR) abgerufen werden, wird das Pflegegeld ebenfalls zu 50 % (= 286,50 EUR) ausbezahlt.

Die Pflegesachleistung wird nicht voll benötigt?

Nicht verbrauchte Leistungen können dann – bis zu 40 % des Anspruchs – für Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet, also „umgewandelt“ werden. Beispiel: Bei Pflegegrad 3 werden von den zur Verfügung stehenden 1.432 EUR monatlich nur 60 % (= 859,20 EUR) beansprucht, 40 % = 572,80 EUR können für eine Pflegebegleitung verwendet werden, um zum Beispiel die pflegende Ehefrau zu entlasten.

Den „Entlastungsbetrag“ nutzen!

Wie der Name bereits vorgibt, dient diese – zusätzliche – Leistung von 125 EUR monatlich (insgesamt bis zu 1.500 EUR im Jahr) für Angebote zur Unterstützung im Alltag (Betreuung bzw. Entlastung Pflegender oder Pflegebedürftiger). Der Entlastungsbetrag kann auch genutzt werden für Kurzzeit- bzw. Tages-/Nacht- sowie für Verhinderungspflege und für besondere Angebote der Pflegedienste.

Wer pflegt bei Urlaub oder Krankheit?

Ist zum Beispiel die Ehefrau durch Urlaub, Krankheit oder aus sonstigen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse eine sog. Verhinderungspflege für längstens sechs Wochen im Kalenderjahr und bis zu 1.612 EUR, ggf. noch erhöht um bis zu 806 EUR auf dann 2.418 EUR für nicht beanspruchte Kurzzeitpflege; für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5 (bis vollendetes 25. Lebensjahr) gelten erweiterte Leistungen bis zum Gesamtbetrag von 3.386 EUR für längstens acht Wochen. Übrigens: Die Hälfte des Pflegegeldes wird weitergezahlt.

Tages- oder Nachtpflege

Ideal zum Beispiel für Pflegebedürftige, deren Angehörige tagsüber berufstätig sind! Übernommen werden die pflegebedingten Aufwendungen, bei Pflegegrad 3 bis zu 1.298 EUR monatlich. Diese Leistungen der Tages- und Nachtpflege können zusätzlich zu Pflegesachleistungen und Pflegegeld beansprucht werden.

Für die Kurzzeitpflege gibt es bis zu 3.386 EUR jährlich

Viele Pflegebedürftige sind nur für eine begrenzte Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen, insbesondere bei Krisensituationen in der häuslichen Pflege oder übergangsweise im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt. Kurzzeitpflege ist für maximal acht Wochen und bis zu 1.774 EUR im Kalenderjahr vorgesehen, ggf. erhöht um bis zu 1.612 EUR aus noch nicht in Anspruch genommener Verhinderungspflege. Maßgebend sind, wie auch bei der Tages-/Nachtpflege, die pflegebedingten Aufwendungen. Wieder gilt: Die Hälfte des Pflegegeldes wird weitergezahlt.

Auch diese Leistungen erleichtern die Pflege

Dazu zählen Pflegekurse (auch digital möglich), digitale Pflegeanwendungen, Pflegehilfsmittel (z. B. Pflegebett, Notrufsysteme, Verbrauchsprodukte) und Wohnungsanpassungen (z. B. Türverbreiterungen, pflegegerechter Umbau des Badezimmers).

Weitere Informationen

Bei Fragen – auch zu den ergänzenden Leistungen der Krankenversicherung – wenden Sie sich an Ihre Ansprechpartner der BKK Freudenberg Pflegekasse.

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Veröffentlicht: 21.03.2024 - Aktualisiert: 24.04.2024