Elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren

Schnellere Genehmigungsprozesse: Digitalisierung in Zahnarztpraxen

Der Einsatz des digitalen Verfahrens für die Antragstellung und Genehmigung von Heil- und Kostenplänen (Zahnersatz), Kieferbruchplänen (KB), Parodontosebehandlungen (PAR) sowie Kieferorthopädischen Behandlungen (KFO) ist bereits seit Januar 2023 in Kraft getreten.

 

Nach nunmehr einem Jahr Testphase ist der Einsatz des digitalen Verfahrens ab dem 1.1.2024 verpflichtend für alle Zahnarztpraxen. Die BKK Freudenberg konnte das elektronische Verfahren bereits seit Beginn der Testphase erfolgreich umsetzen. 

Der konkrete Ablauf 

Das bisherige Papierverfahren (Ausdruck des Antrags und Aushändigung an den Patienten bzw. postalischer Versand an die Krankenkasse) entfällt. Das neue Verfahren ist so aufgesetzt, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte einen elektronischen Antragsdatensatz direkt über das sichere Verfahren „Kommunikation im Medizinwesen“ (KIM) an die BKK Freudenberg übermitteln. Diese spielt einen ebenfalls elektronischen Antwortdatensatz via KIM nach Prüfung, ob bei dem Antrag die gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien eingehalten wurden, zeitnah direkt an die Praxis zurück.  Sollte etwas unklar sein, erhält die Praxis auf elektronischem Weg direkt einen entsprechenden Hinweis. So können Rückfragen oder notwendige Änderungen in kürzester Zeit geklärt werden und lange Postwege zwischen Praxis und BKK Freudenberg entfallen. 

Weitere Vorteile für die Versicherten

  • Schnellere Terminplanung der Behandlung nach Vorliegen der Genehmigung Ihres Antrags
  • Somit auch Einleitung erster Therapieschritte innerhalb kürzester Zeit
  • Der Weg zur BKK oder zum Briefkasten entfällt

Welche Unterlagen bekommen Sie wann bei einem Antrag auf Zahnersatz?

Sie erhalten eine Ausfertigung (Patienteninformation) mit allen relevanten Inhalten in allgemeinverständlicher Form durch die Zahnarztpraxis nach Erstellung des Behandlungsplans ausgehändigt.  Dies beinhaltet auch die erforderlichen und gesetzlich vorgeschriebenen Erklärungen bezüglich Aufklärung und Einverständnis der geplanten Behandlung sowie eventuell anfallender Mehrkosten, die direkt durch den Zahnarzt mit Ihnen dann privat abgerechnet werden.

Wie bisher entscheiden aber letztendlich Sie als Patient, ob Sie die Behandlung auch tatsächlich in Anspruch nehmen. Eine zweite Meinung ist nach wie vor jederzeit möglich!

Weitere Informationen

Ansprechpartner aus dem Team Zahngesundheit sind:

Tina Trautmann

Christine Kouvaras

Veröffentlicht: 14.12.2023 - Aktualisiert: 10.04.2024