Ankündigung der nächsten Pflegereform

Liebe Leserinnen, liebe Leser!

Die Erwartungen an die nächste Reform der sozialen Pflegeversicherung könnten unterschiedlicher nicht sein: Pflegebedürftige und Pflegende erwarten deutlich höhere Leistungen sowie die Aufstockung der Pflegegeldbeträge. Die Beschäftigten bei den Pflegediensten sowie in den Pflegeheimen fordern angemessene Löhne und vernünftige Arbeitsbedingungen.

„Die nächste Reform der Pflegeversicherung steht vor der Tür und die Zahl der Pflegebedürftigen steigt rapide an ...“

Die gesetzliche Pflegeversicherung benötigt viel Geld

Die Beitragszahler – also Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Selbständige und Rentner – bestehen hingegen auf stabile Beitragssätze. Hinzu kommt die vom Bundesverfassungsgericht an den Gesetzgeber gestellte Aufgabe, die Anzahl der Kinder eines Beitragszahlers mit einem Beitragsabschlag zu berücksichtigen. Eine Gemengelage, die durch das nun vorgelegte Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) kaum zu lösen sein wird. Eines ist klar: Die gesetzliche Pflegeversicherung benötigt viel Geld – und zwar schnell.

Um die Finanzen zu stabilisieren, soll der Beitragssatz bereits zum 1. Juli 2023 um 0,35 Prozentpunkte angehoben werden. Gleichzeitig wird nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts der Kinderlosenzuschlag erhöht, aber der Beitrag für Versicherte mit mehreren Kindern weiter vermindert.

Umlagefinanzierung nicht auf Veränderungen vorbereitet

Der Druck auf die Pflegekassen ist enorm. Derzeit leben in Deutschland etwa 4,9 Millionen pflegebedürftige Menschen. Bereits im Jahr 2025 wird diese Zahl auf 5,48 Millionen Pflegebedürftige steigen. Der demografische Wandel steht also nicht erst vor der Tür – wir sind bereits mittendrin. Die Umlagefinanzierung der Pflegeversicherung ist nicht auf diese Veränderungen vorbereitet. Während in der alternden Gesellschaft immer mehr Menschen Pflegeleistungen benötigen und diese gleichsam teurer werden, wird die Zahl der Beitragszahler in den nächsten Jahrzehnten deutlich abnehmen.

Gesetzliche Pflegeversicherung wird Teilkaskoversicherung bleiben

Bereits schon jetzt ist absehbar: Die gesetzliche Pflegeversicherung wird in dieser Form weiter eine Teilkaskoversicherung bleiben. Je nach Höhe der Inflation könnte künftig der Deckungsgrad der Versicherungsleistungen sogar noch geringer werden. Die Verbraucherzentralen raten daher, sich ab dem 50. Lebensjahr mit dem Thema Pflege auseinanderzusetzen. Hierbei sollte hinterfragt werden, wie im Falle der eigenen Pflegebedürftigkeit eine mögliche Finanzierungslücke ausgeglichen werden kann.

Was zu tun ist, wenn Pflege nötig wird, erklären wir Ihnen in dieser Magazin-Ausgabe:

Artikel „Wenn Pflege notwendig wird“ lesen

Ich wünsche Ihnen alles Gute und einen schönen Sommer
 
Ihr
Helmut Heller
Vorstand

Veröffentlicht: 31.05.2023 - Aktualisiert: 10.04.2024