Die kleine Pflegereform

Im Endspurt gerade noch geschafft

Vor der parlamentarischen Sommerpause und der Bundestagswahl Ende September hat die Regierung zwei wichtige Neuerungen in der Pflegeversicherung eingeführt:

Zum einen werden mehr Weichen in Richtung Digitalisierung gestellt, zum anderen steigt die Vergütung für Pflegekräfte und werden die Leistungen für Pflegebedürftige verbessert – mit einem kleinen Wermutstropfen.

Pflegeanwendungen werden digitaler

In naher Zukunft, so der Beschluss, soll es digitale Pflegeanwendungen nach dem Beispiel der Krankenversicherung (Digitale Gesundheitsanwendungen – DiGA) geben. Darin eingeschlossen sind Modellvorhaben, um Telepflege zu erproben. Auch soll digital besser beraten werden. Sogar Pflegekurse, die in digitaler Form die persönliche Beratung und Betreuung ergänzen, werden möglich.

Wer soll das finanzieren?

Die Pflegeversicherung bekommt einen Zuschuss aus Steuermitteln in Höhe von einer Milliarde Euro. Ein Wermutstropfen: Ab Januar 2022 erhöht sich der Beitragszuschlag für Kinderlose von 0,25 v. H. auf 0,35 v. H. (Beitragssatz insgesamt 3,4 v. H.). Das ergibt weitere 400 Millionen Euro Einnahmen.

Verbesserungen für Pflegekräfte

Ab September 2022 werden nur noch Pflegeeinrichtungen zugelassen, die ihre Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarif bezahlen. Investiert wird auch in die Weiterbildung und in Maßnahmen zur Personalgewinnung.

Mehr Bares für Versicherte

Nach rund fünf Jahren werden ab Januar 2022 erstmals wieder einzelne Leistungen erhöht bzw. Eigenanteile gesenkt:

  • Die Pflegesachleistung steigt um 5 Prozent – bei Pflegegrad 2 von monatlich 689 auf 724 Euro, bei Pflegegrad 5 von 1.995 auf 2.095 Euro.
  • Das Budget für Kurzzeitpflege erhöht sich um 10 Prozent – von 1.612 auf 1.774 Euro jährlich.
  • Pflegebedürftige in vollstationären Einrichtungen werden bei ihrem Eigenanteil entlastet. Dies ist nach Dauer gestaffelt – von 5 Prozent nach zwölf Monaten bis zu 70 Prozent nach drei Jahren. Beispiel: Beträgt der Eigenanteil der Aufwendungen für die Pflege (ohne Unterkunft und Verpflegung) 900 Euro, ergibt das nach drei Jahren eine Entlastung um 630 Euro.
  • Neu ist die Übergangspflege für zehn Tage im Krankenhaus – sie greift nach vorangegangener Behandlung, wenn sonstige Leistungen, z. B. eine Kurzzeitpflege, (noch) nicht möglich sind.

Surftipp zu den Neuerungen im Pflegebereich

Veröffentlicht: 03.08.2021 - Aktualisiert: 18.12.2023